immobilien-in-perfektion.de

Immobilien in Perfektion

Telefon 0 28 43 - 16 91 9-0

Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht

08.10.2015

Die Vermieterbescheinigung kehrt zurück. Ab November 2015 müssen Vermieter oder deren Bevollmächtigte Mietern wieder schriftlich den Ein-oder Auszug bestätigen.

Vermieter sind künftig wieder verpflichtet bei der An- un Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamtes mitzuwirken.

Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z.B. der Verwalter-  muss dem Mieter den Ein- bzw Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen. Durch die sogenannte Vermieterbescheinigung sollen Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.

Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Bei Verstößen droht Bußgeld!!!!

 

Hausverwaltung & Immobilien Löttgen-Hoemann GmbH
Alpsrayer Straße 5 47495 Rheinberg
Telefon 0 28 43 1 69 190 Fax 0 28 43 1 69 19 30
E-Mail info@immobilien-in-perfektion.de

Sprechzeiten

Montag - Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr