Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht
Die Vermieterbescheinigung kehrt zurück. Ab November 2015 müssen Vermieter oder deren Bevollmächtigte Mietern wieder schriftlich den Ein-oder Auszug bestätigen.
Vermieter sind künftig wieder verpflichtet bei der An- un Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamtes mitzuwirken.
Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z.B. der Verwalter- muss dem Mieter den Ein- bzw Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen. Durch die sogenannte Vermieterbescheinigung sollen Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Bei Verstößen droht Bußgeld!!!!