Bestellerprinzip: Wer? Wie? Was?
? Was ist das Bestellerprinzip?
Die Provisionsregelung bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen ist neu geregelt worden. Die Neuregelung sieht vor, dass derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Sprich: Wer bestellt, der bezahlt.
? Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?
Nein, das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermitttlung von Wohnungsmietverträgen. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision vom Käufer und/oder vom Verkäufer erhoben werden.
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Ihr Team der Hausverwaltung & Immobilien Löttgen-Hoemann GmbH