Wenn die Bäume des Nachbarn in den eigenen Garten ragen
Gartenbesitzer müssen nicht akzeptieren, wenn Pflanzen und Bäume vom Nachbarn über den eigenen Gartenzaun wachsen. Sobald die Äste über die Grundstücksgrenze hinaus gewachsen sind, müssen diese vom Nachbarn entfernt werden. Ähnlich ist es bei Nachbars Baumwurzeln, die auf dem eigenen Grundstück Schäden anrichten. Ebenfalls entfernt werden muss überwucherndes Efeu, welches Beeinträchtigungen an der eigenen Fassade verursacht (AZ: 33 S 26/08; AZ: 241 C 10407/05; AZ: V ZR 99/03).