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08.06.2016

Millionen Fans und selbst viele, die sich sonst weniger für Fußball interessieren, freuen sich schon auf die Europameisterschaft 2016 in Frankreich, die am 10.06. beginnt. Karten für die EM hat längst nicht jeder bekommen und viele haben wohl auch gar nicht genügend Zeit, um nach Frankreich zu reisen und ins Stadion zu gehen.

Daher sind Alternativen gefragt. Während die großen Spiele früher meist zu Hause vor dem Fernseher oder in einer Gastwirtschaft angesehen wurden, hat sich in den letzten Jahren auch das – meist unter freiem Himmel stattfindende – „Public Viewing“ fest etabliert.

Lärmschutz bei übertragenen Fußballspielen

Auf Volksfestplätzen mit eigens aufgestellten Großbildleinwänden oder in Biergärten mit vielen Fernsehgeräten kommen dazu oft viele Menschen zusammen, um das Sportereignis gemeinsam zu genießen. In nahezu allen Städten gibt es entsprechende Public-Viewing-Angebote.

Durch Partystimmung, Torjubel und den unvermeidlichen An- und Abreiseverkehr entsteht aber eine Menge Lärm. Nachdem die Spiele teilweise erst um 21:00 Uhr beginnen und – ggf. mit Verlängerung, Elfmeterschießen und Siegesfeier – bis nach Mitternacht dauern können, ist davon auch die übliche Nachtruhe betroffen.

Menschen, die selbst während der Europameisterschaft morgens früh aufstehen und zur Arbeit müssen oder sich schlichtweg nicht für Fußball interessieren, darf nicht einfach so der Schlaf geraubt werden.

Spezielle Verordnung zur Europameisterschaft

Da es sich bei der Fußball-EM aber um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, hat die Bundesregierung eine eigene Verordnung zu Public-Viewing-Veranstaltungen erlassen.

Die sieht vor, dass auch nach 22:00 Uhr Liveübertragungen der Fußball-EM 2016 unter freiem Himmel bzw. in Zelten oder unter Regenschutzdächern möglich sind. Allerdings müssen entsprechende Veranstaltungen bei den örtlichen Behörden angemeldet werden.

Ob ein konkretes Public-Viewing-Event tatsächlich zulässig ist, hängt dann vom Einzelfall ab. Bei ihrer Entscheidung haben die Behörden das besondere öffentliche Interesse an den Sportveranstaltungen und den Schutz der nächtlichen Ruhe abzuwägen.

Nur eine vorübergehende Ausnahmeregelung

Zu den vergangenen Fußball-Welt- und Europameisterschaften gab es seit 2006 bereits ähnliche Regelungen. Auch dieses Mal tritt die speziell für dieses Großereignis geschaffene Verordnung nach dessen Ende automatisch wieder außer Kraft. Für die Fußball-WM 2018 wäre also wieder eine neue Regelung erforderlich.

Nicht von der EM-Verordnung umfasst sind rein private Veranstaltungen – egal ob sie in der Wohnung oder im Garten stattfinden. Wer also mit seinen Freunden eine EM-Party bei sich zu Hause feiern möchte, muss das grundsätzlich nicht bei den Behörden anmelden.

Allerdings sollten gerade auch in diesem Fall unbeteiligte Nachbarn möglichst wenig gestört werden – insbesondere nach 22:00 Uhr. So kann man auch nach dem EM-Finale am 10. Juli 2016 noch gut mit seinen – vielleicht weniger fußballbegeisterten –Hausgenossen und Anwohnern zusammenleben.

(Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016)

(ADS)

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